Bedingungen für Beratungsleistungen und die Bereitstellung des preispunkt Repricers.
Dieses Dokument ist ein strukturiertes Gerüst, keine fertigen Geschäftsbedingungen. Vor der Veröffentlichung muss der Text von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt geprüft und an Ihre tatsächlichen Vertragsverhältnisse angepasst werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen preispunkt, Simon Mühlbacher, Achenlohe 13, 5222 Munderfing, und dem Auftraggeber über Beratungsleistungen sowie über die Bereitstellung von Software zur Preisoptimierung. Abgrenzung Beratung / Softwareüberlassung präzisieren
Gegenstand ist die im jeweiligen Angebot beschriebene Leistung. Beratungsleistungen werden als Dienstleistung erbracht; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Für den Repricer: Verfügbarkeit, Wartungsfenster und Supportzeiten festlegen
Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Daten — insbesondere Artikel-, Kosten- und Transaktionsdaten — vollständig und rechtzeitig bereit. Verzögerungen aus verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von preispunkt.
Tagsatz oder Pauschale, Abrechnungsintervall, Zahlungsziel, Verzugszinsen, Spesenregelung ergänzen
Für laufende Softwareleistungen: Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist festlegen
Beide Vertragsteile verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Preis- und Kostendaten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet.
An erstellten Konzepten, Analysen und Auswertungen erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke. An der bereitgestellten Software verbleiben sämtliche Rechte bei preispunkt; der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer.
preispunkt darf den Auftraggeber nur nach dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen. Anonymisierte Projektdarstellungen ohne Rückschlussmöglichkeit sind zulässig. Mit tatsächlicher Praxis abgleichen
Haftungsumfang und -begrenzung durch Rechtsberatung festlegen — insbesondere für Preisempfehlungen und automatisierte Preisanpassungen
Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, schließen die Vertragsteile einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist das für Ort eintragen sachlich zuständige Gericht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026 — Entwurf, rechtlich noch nicht geprüft